Liebe Eltern der Schulneulinge,
im Rahmen der Schulanmeldungen wurden fast 120 Kinder für das Schuljahr 2024/25 bei uns angemeldet. Wir freuen uns sehr, dass so viele Familien uns Ihre Kinder anvertrauen möchten. Erst im Laufe des Januars werden wir als Schule die offizielle Information des Schulamtes erhalten, wie viele Kinder aufgenommen werden können.
Sollten Sie keinen Schulplatz bei uns bekommen, werden wir Sie bis Februar per Post darüber informieren.
Alle Zusagen mit weiteren Informationen Rund um die Einschulung werden anschließend versendet.
Herzliche Grüße, Julia Sweekhorst
Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 findet in der Woche vom 23.-27. Oktober 2023 statt.
Sollten Sie noch keinen Termin vereinbart haben, mdelden Sie sich bitte im Sekretariat!
Bitte vereinbaren Sie einen Anmeldetermin:
- Schreiben Sie uns gerne eine Mail.
- Melden Sie sich telefonisch im Sekretariat.
- Tragen Sie sich beim Tag der Offenen Tür in unsere Terminlisten ein.
Wir freuen uns schon darauf, Sie und Ihr Kind kennen zu lernen!
Sollten Sie vorher schon Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail an 214@stadt.leverkusen.de
Bitte kommen Sie pünktlich zur vereinbarten Zeit ins Verwaltungsgebäude.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Folgende Unterlagen bitte ausgefüllt mitbringen:
*Diese Formulare stehen zum Download bereit.
Den Eltern steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Grundschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule in seiner Gemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf. Eltern können die nächstgelegene Grundschule im Fachbereich Schulen, Frau Weber, Tel. 406 4084,
Email: Anna-lena.weber@stadt.leverkusen.de, erfragen.
"Kann-Kinder", die nach dem 30. September 2018 geboren sind, können angemeldet werden.
Zum Schuljahr 2024/2025 sind die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Schulpflicht erstreckt sich damit auf die Kinder, die
in der Zeit vom 01.Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren sind.